Sonntagsöffnung im Einzelhandel: DIHK-Präsident fordert Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnungen

Datum14.07.2026 03:02

Quellewww.zeit.de

TLDRDIHK-Präsident Peter Adrian fordert eine Grundgesetzänderung für flexiblere Sonntagsöffnungen im Einzelhandel. Er kritisiert die aktuellen Regeln als überholt und nicht zeitgemäß im Vergleich zum Online-Handel. Adrian plädiert für mehr Freiheit und Eigenverantwortung der Händler, da die wenigen Ausnahmeregelungen zu Rechtsunsicherheit führten. Die evangelische Kirche widerspricht weiterem Vorstoß zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen, die im Grundgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer verankert ist.

InhaltDürfen Geschäfte am Sonntag öffnen oder nicht? Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer will Rechtssicherheit und fordert eine Änderung des Grundgesetzes. DIHK-Präsident Peter Adrian fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel zu ermöglichen. Im Ladenschluss-Urteil aus dem Jahr 2009 habe sich das Bundesverfassungsgericht "auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ›seelischen Erhebung‹ am Sonntag spricht. Nun - das erscheint mir nicht zeitgemäß", sagte Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Eine Grundgesetzänderung solle Rechtssicherheit herstellen, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Die Ladenöffnungszeiten sollten von den Geschäften flexibler gehandhabt werden können. "Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln." Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei überholt: "Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht." Ob es auch dann den Arbeitnehmern selbst überlassen sein soll, ob sie sonntags zur Arbeit erscheinen möchten, blieb unklar. Einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten steht der Sonntagsschutz entgegen. Dass dieser durch seinen Vorschlag gefährdet sein könnte, sieht Adrian nicht. "Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden." Andere Länder zeigten, dass es funktioniere. Zuvor hatte auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) mehr Möglichkeiten zur Ladenöffnung an Sonntagen gefordert. Die schwarz-rote Bundesregierung will Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken längere Öffnungszeiten an Sonntagen ermöglichen. Pläne für andere Branchen gibt es derzeit aber nicht. Widerspruch zu weiteren Ladenöffnungen an Sonntagen kommt aus der evangelischen Kirche. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert und dient vor allem auch dem Schutz der Arbeitnehmer. Die konkreten Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz festgelegt und variieren in den Bundesländern. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen.