Kriegsdienstverweigerung: Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist stark gestiegen

Datum13.07.2026 21:11

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist 2026 stark gestiegen, mit über 5.800 Anträgen im ersten Halbjahr. Dies übertrifft die Zahlen des Aussetzungsjahres 2011 und das gesamte Vorjahr 2025. Gründe sind die angespannte Sicherheitslage und das neue Wehrdienstgesetz seit Anfang 2026, das alle 18-Jährigen zur Meldung auffordert, um die Bundeswehr zu vergrößern. Das Recht, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, bleibt bestehen.

InhaltSeit der Wehrpflicht-Reform gibt es immer mehr Kriegsdienstverweigerer. 2026 wurden bereits mehr Anträge gezählt als im ganzen Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht 2011. Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist weiter steil angestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 gab es bereits mehr Anträge als im gesamten Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht 2011, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Demnach sind dort bis 30. Juni 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 gab es 3.867 Anträge. 2011 seien es 4.348 gewesen. Als Gründe für die Zunahme der Verweigerungen sieht das RND die angespannte Sicherheitslage und das neue Wehrdienstgesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Seitdem müssen alle 18-jährigen Männer sich auf einen Aufruf der Bundeswehr zurückmelden, um so Freiwillige für den Ausbau der Truppe zu rekrutieren. Die Bundeswehr soll von zuletzt 186.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 auf 260.000 wachsen. Gelingt der Ausbau auf Basis der Freiwilligkeit nicht, behalten sich insbesondere die Unionsparteien die Einführung einer Bedarfswehrpflicht vor. Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß dem Grundgesetz zu verweigern. Über den Antrag könne entschieden werden, wenn folgende Dokumente vorliegen: ein kurzes Anschreiben mit Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung, schrieb das Ministerium.