Datum13.07.2026 17:31
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BVG die Werbekampagne des Portals "Nius" zeigen muss. Dies begründet das Gericht mit dem Anspruch auf gleichen, diskriminierungsfreien Zugang zu Werbeflächen. Die BVG hatte die Kampagne aufgrund von Sicherheitsbedenken und einem umstrittenen Posting des Nius-Chefredakteurs beendet. Das Gericht wies diese Gründe zurück und urteilte, dass die Äußerungen von Reichelt die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Die BVG hat Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
InhaltDie BVG muss eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals "Nius" wieder zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin begründete das mit gleichem Zugang zu Werbeflächen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen nach einem Gerichtsbeschluss eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals Nius fortsetzen. Das habe das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Portals entschieden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nius habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG", hieß es zur Begründung. Im April 2026 hatte das Portal beim Werbeflächenvermarkter der BVG Werbung auf einem Doppeldeckerbus sowie in U-Bahnen der Hauptstadt gebucht. Diese war unter anderem mit dem Slogan versehen "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird". Gegner von Nius kritisierten die Kampagne und riefen zur Sachbeschädigung auf. Der entsprechende Doppeldeckerbus wurde über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt. Anfang Juni beendete die BVG die Werbekampagne und argumentierte unter anderem mit Sicherheitsbedenken. Diese rechtfertigten den Ausschluss von Nius nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht. Auch könne die BVG nicht mit dem Schutz ihres unternehmerischen Ansehens argumentieren. Zudem berief sich die BVG für das vorzeitige Ende der Kampagne auf einen Post von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt. Dieser sei "offensichtlich rechtswidrig", hieß es in einer Pressemitteilung. Der Post zeigte ein Bild, nach Angaben Reichelts ein neues Werbemotiv. Darauf stand der Satz: "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern." Auch hier urteilte das Gericht gegen die BVG: Die Verkehrsbetriebe dürften Reichelts Äußerungen nicht länger als "offensichtlich rechtswidrig" bezeichnen. Reichelts Äußerungen hätten die "der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten". Nius feierte den Beschluss als Sieg. Die BVG teilte mit, sie habe gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. "Da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus Sicht des Unternehmens einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen", hieß es.