Datum13.07.2026 16:26
Quellewww.zeit.de
TLDRDie hannoversche Wahlleitung prüft die Verfassungstreue der AfD-Oberbürgermeisterkandidatin Jessica Schülke. Grund sind die Einstufung der AfD Niedersachsen als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz und Schülkes Funktion als Landtagsabgeordnete. Der Wahlausschuss entscheidet über die Kandidatur, ist aber nicht an die Einschätzung der Kommunalaufsicht gebunden. Schülke weist die Zweifel entschieden zurück und betont ihre Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kommunalwahl“. Lesen Sie jetzt „Hannover lässt Verfassungstreue von AfD-Kandidatin prüfen“. Vor der Oberbürgermeister-Wahl in Hannover lässt die Wahlleitung der Landeshauptstadt die Verfassungstreue der AfD-Kandidatin Jessica Schülke überprüfen. Die Rückmeldung der Kommunalaufsicht werde vor der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 23. Juli erwartet, teilte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage mit. Zuerst hatte der NDR Niedersachsen über das Prüfverfahren berichtet. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Dabei ist er nicht an die Empfehlung der Kommunalaufsicht gebunden. Im Falle der AfD-Kandidatin Schülke war die Wahlleitung der Stadt zufolge aus zwei Gründen angehalten, um die Prüfung zu bitten: Zum einen ist da die Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung beim Verfassungsschutz des Landes, auch wenn sich die AfD dagegen rechtlich noch wehrt. Zum anderen sei Schülke als Landtagsabgeordnete eine führende Person der Partei und gestalte somit aktiv deren Politik und Programm. Schülke sprach von einem empörenden Vorgang. "Die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so wie es in unserem Grundgesetz steht, ist für mich eine selbstverständliche, nicht verhandelbare Grundlage meiner politischen Arbeit. Und das gilt ebenso für meine Partei", teilte sie mit. Zweifel daran weise sie auf das Schärfste zurück. © dpa-infocom, dpa:260713-930-378787/1