Datum26.11.2025 07:55
Quellewww.zeit.de
TLDRNiedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) fordert, die Hürden für Abschiebehaft zu senken, um effizientere Maßnahmen gegen ausreisepflichtige Personen zu ermöglichen. Sie will, dass Haftbefehle auch für untergetauchte Asylbewerber erlassen werden können. Dies soll bei der kommenden Innenministerkonferenz zur Sprache kommen. Behrens kritisiert die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, da diese die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts behindern. Hintergrund sind Vorfälle wie der Mord an der 16-jährigen Liana, bei dem ein irakischer Verdächtiger trotz einer bereits bestehenden Abschiebeanordnung nicht in Haft genommen werden konnte.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Migration“. Lesen Sie jetzt „Innenministerin fordert weniger Hürden für Abschiebehaft“. Hürden für einen Abschiebehaftbefehl sollen nach Meinung von Niedersachsen Innenministerin abgebaut werden. Künftig sollten Haftbefehle für ausreisepflichtige Menschen auch dann ausgestellt werden dürfen, wenn diese untergetaucht seien, forderte Ministerin Daniela Behrens (SPD) gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" erneut. Das sei bisher nicht möglich und führe "zu Verzögerungen und gefährdet die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts". Niedersachsen wolle die Regeländerung bei der kommenden Innenministerkonferenz vorschlagen. Demnach sollen Richterinnen und Richter die Abschiebehaft auch vorbereitend anordnen können. Sie würde dann unmittelbar wirksam, sobald der Asylbewerber aufgegriffen wird. "Wer untertaucht, darf nicht darauf setzen können, dass unsere rechtsstaatlichen Verfahren ins Stocken geraten", sagte Behrens der Zeitung. In der Vergangenheit hatte die Ministerin zudem kritisiert, dass Abschiebehaft derzeit nur befristet beantragt werden könne. Hintergrund des Vorschlags ist nicht zuletzt der Fall der getöteten 16-jährigen Liana. Ein Iraker soll das Mädchen im Sommer im südniedersächsischen Friedland vor einen Zug gestoßen und so getötet haben. Gegen den Mann hatte bereits seit März eine vollstreckbare Abschiebeanordnung nach Litauen vorgelegen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte. Der Verdächtige wurde inzwischen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Bei ihm wurde in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. © dpa-infocom, dpa:251126-930-341743/1