Fluggastrechte in der EU: EU-Länder stärken Rechte der Flugäste

Datum13.07.2026 11:27

Quellewww.zeit.de

TLDRDie EU stärkt die Rechte von Flugreisenden. Ab Mitte 2027 werden neue Regeln für verspätete oder gestrichene Flüge verbindlich. Airlines müssen Fluggäste künftig innerhalb von vier Tagen über Ausgleichsansprüche informieren und die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen vornehmen. Neuerungen umfassen kostenlose Sitzplatzreservierungen für Kinder, Schwangere und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie kostenlose Korrekturen von Namen auf Tickets und das Ausdrucken von Boardingpässen.

InhaltBei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU leichter ihre Rechte geltend machen können. Voraussichtlich von Mitte 2027 an gelten die neuen Regeln. Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Die Minister der EU-Staaten billigten die Änderung. Die Regeln sind voraussichtlich von Mitte 2027 an verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen. Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können. Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht. Verbraucher erhalten auch einige neue Rechte, die Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Zu den neuen Rechten gehört: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.