Datum13.07.2026 10:45
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie EU stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen und -ausfällen. Ab Mitte 2027 sollen Airlines Reisende innerhalb von vier Tagen über Entschädigungsansprüche informieren und die Zahlung innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Zusatzkosten für Sitzplatzreservierungen für Familien und die Korrektur von Namen auf Tickets werden verboten. Anspruch auf Entschädigung besteht bei mindestens dreistündiger Verspätung oder Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug, mit gestaffelten Beträgen je nach Distanz.
InhaltWenn das Flugzeug viel zu spät ankommt oder gar nicht erst abhebt, sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung bekommen. Die EU verbietet außerdem manche Zusatzkosten, die zum Beispiel reisende Familien betreffen. Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie jedoch auch schon früher umsetzen. Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können. Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht. Verbraucher bekommen auch einige zusätzliche Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen, sofern die Flüge von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken. Ob die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen unverändert bleiben sollen, darüber waren sich EU-Staaten und Parlament lange uneins. Einzelne Regierungen hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem unterschiedlichen Schadenersatz bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (1500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verantworten hat.