Datum13.07.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRAm 15. Juli entscheidet der hessische Staatsgerichtshof über ein Volksbegehren zur Verkehrswende. Initiativen wie "Verkehrswende Hessen" fordern mehr Radwege, bessere Bürgersteige und ÖPNV. Die damalige Landesregierung lehnte dies als nicht verfassungskonform ab. Das Begehren zielt auf ein neues Mobilitätsgesetz zur Klimaneutralität und sozialen Gerechtigkeit bis 2030, was das Verkehrsministerium jedoch als Eingriff in übergeordnete Zuständigkeiten sieht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Zum 15. Juli“. Lesen Sie jetzt „Staatsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren zu Verkehr“. In einem Volksbegehren machten sich mehrere Verbände unter anderem für mehr Radwege in Hessen stark, forderten breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr. Die Initiative "Verkehrswende Hessen" scheiterte 2022, da die damalige schwarz-grüne Landesregierung das Ansinnen als nicht verfassungskonform ablehnte. Daraufhin zogen die Verbände vor den hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden, der nun am kommenden Mittwoch (15. Juli) sein Urteil verkünden will. Kern des Volksbegehrens ist mit dem "Verkehrswendegesetz" ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus. Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden. Mit ihren Vorschlägen wollten die Initiatoren erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird. Besonders auf Schulwegen soll die Verkehrssicherheit den Initiatoren zufolge verbessert werden. Das vorgeschlagene Gesetz zielte auch auf attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen. Die juristische Vertreterin der "Verkehrswende Hessen" bekräftigte bei der mündlichen Verhandlung Mitte April dieses Jahres, das Vorhaben stehe nicht im Widerspruch zur hessischen Verfassung. Die Anwältin brachte auch die Möglichkeit ins Spiel, das Volksbegehren teilweise zuzulassen. Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), lobte das Volksbegehren inhaltlich. Beim Engagement für Umweltschutz und Nahmobilität seien die Initiatoren der "Verkehrswende Hessen" und das Land überhaupt nicht "auseinander". Fröhlich bekräftigte in der mündlichen Verhandlung jedoch, dass große Teile des Volksbegehrens nicht die Landesgesetzgebung beträfen. Sie verwies auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat. Das Gesetz stärkt unter anderem das Radfahren und Zufußgehen. Zum Trägerkreis von "Verkehrswende Hessen" zählen unter anderem der "Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen" (ADFC) und der "FUSS - Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland". © dpa-infocom, dpa:260713-930-375204/1