Datum12.07.2026 16:25
Quellewww.spiegel.de
TLDRFamilienministerin Karin Prien plant, den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder bis 15 Jahre zu beschränken, statt wie bisher bis 18. Hintergrund sind Sparvorgaben und gestiegene Kosten. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert dies und warnt vor zunehmender Kinderarmut, da bereits der Kinderzuschlag gekürzt wurde. Sie fordern Maßnahmen zur Armutsreduktion und Stärkung sozialer Infrastruktur, da Deutschland die Uno-Kinderrechtskonvention nur unvollständig erfüllt.
InhaltNur noch bis zum 16. Geburtstag: Familienministerin Karin Prien will beim staatlichen Unterhaltsvorschuss kürzen. Der fließt, wenn Elternteile nicht zahlen. Das Kinderhilfswerk warnt vor steigenden Armutsrisiken. Bundesfamilienministerin Karin Prien will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die CDU-Ministerin wolle einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin. "Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren", erklärte er dazu. "Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt." Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Gleichzeitig soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher. Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld dagegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Kritik kommt vom Deutschen Kinderhilfswerk. "Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen", erklärte Sprecher Uwe Kamp. Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen. Kamp forderte: "Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann." Deutschland erfüllt die Uno-Kinderrechtskonvention 33 Jahre nach Inkrafttreten nur unvollständig. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind riesig, Defizite gibt es vor allem in einem östlichen und vier westlichen Ländern. Lesen Sie hier mehr zur schwierigen Situation vieler Kinder.