Rettungseinsätze: Kosten für Rettungseinsätze: Land macht Vorschlag

Datum09.06.2026 19:22

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Land Nordrhein-Westfalen schlägt einen Kompromiss bei den Kosten für Rettungsdiensteinsätze vor. Die Regierung bietet an, dass Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für "Fehlfahrten" (Einsätze ohne Transport) übernehmen, solange deren Anteil an allen Einsätzen 15 Prozent nicht übersteigt. Im Gegenzug sollen die Kommunen bereit sein, die Strukturen des Rettungsdienstes auf Einsparpotenziale hin zu überprüfen. Dieser Vorschlag ist eine Reaktion auf die Weigerung der Krankenkassen, Fehlfahrten seit diesem Jahr zu bezahlen, und die angedrohte Kostenpflicht für Patienten durch die Kommunen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rettungseinsätze“. Lesen Sie jetzt „Kosten für Rettungseinsätze: Land macht Vorschlag“. Im Streit um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Er greift das Angebot der Krankenkassen auf, in diesem Jahr noch einmal einen Teil der Kosten für sogenannte Fehlfahrten zu übernehmen. Im Gegenzug sollen die Kommunen auf die Forderung der Krankenkassen eingehen, die Strukturen des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen auf den Prüfstand zu stellen und Einsparmöglichkeiten auszuloten. Das geht aus einem Schreiben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an den Gesundheitsausschuss des Landtags hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "Mit dem Musterbeschluss legen wir eine sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen tragfähige Übergangslösung vor", argumentierte Laumann. Fehlfahrten sind Rettungseinsätze, bei denen am Ende kein Patient in das Krankenhaus gebracht wird. Die Krankenkassen weigern sich seit diesem Jahr, für solche Fehlfahrten zu bezahlen. Mehrere Kommunen haben daraufhin angekündigt, sie müssten deshalb alle Patienten, die einen Rettungswagen brauchen, zur Kasse bitten. Der Musterbeschluss der Landesregierung sieht nun vor, dass die Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Allerdings gilt das nur, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich sind es in vielen Städten bis zu 25 Prozent. Weil das Rettungswesen in Nordrhein-Westfalen in die Zuständigkeit der Kommunen fällt, muss nun jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt selbst entscheiden, ob sie den Musterbeschluss akzeptiert und umsetzt. © dpa-infocom, dpa:260609-930-198214/1