Asylreform: Neues «Asylgrenzzentrum» am Düsseldorfer Flughafen

Datum09.06.2026 16:48

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Düsseldorfer Flughafengelände wird Standort für eines von sechs bundesweiten Asylgrenzzentren im Rahmen der EU-Asylreform. Bis Mitte 2028 entsteht dort eine Einrichtung für Asylgrenzverfahren, die bis zu 60 von bundesweit 374 Plätzen beherbergen wird. Eine Übergangslösung in Ratingen soll bereits 2027 öffnen. Diese geschlossenen Einrichtungen dienen der Unterbringung während beschleunigter Asylverfahren für Personen mit offensichtlich unbegründeten Anträgen oder aus sicheren Herkunftsstaaten. Kinder sollen künftig schneller Zugang zu Schulen erhalten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Asylreform“. Lesen Sie jetzt „Neues "Asylgrenzzentrum" am Düsseldorfer Flughafen“. Die Reform eines gemeinsamen europäischen Asylsystems bringt eine spezielle Flüchtlingseinrichtung für Einreisen über Flughäfen auch nach Düsseldorf. Auf dem Gelände des Flughafens soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren errichtet werden. Dort werden 50 bis 60 von bundesweit 374 dafür vorgesehenen Plätzen entstehen, kündigte Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin Verena Schäffer an.  Damit entstehe in NRW eines von bundesweit sechs Asylgrenzzentren. Eine Übergangslösung, die voraussichtlich schon Anfang 2027 in Betrieb gehen könne, werde in einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung in Ratingen geschaffen. Für die Kosten der Einrichtungen gebe es eine Zusage des Bundes. "Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten", erklärte die Grüne. Es handle sich um Unterbringungseinrichtungen mit Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außengelände sowie Freizeit- und Betreuungsangeboten. Die dort Untergebrachten dürften die Einrichtungen für die Dauer ihrer Verfahren aber nicht oder nur begleitet verlassen - etwa für Arzt- oder Gerichtstermine. Die Asylgrenzzentren sollen gemäß den neuen EU-Regularien verpflichtend für Personen sein, die über die Flughäfen kommen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Die Aufenthaltsdauer in den Zentren betrage maximal sechs Monate, erläuterte Schäffer - davon höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Darunter fallen etwa Angehörige sicherer Herkunftsstaaten oder Asylsuchende mit offensichtlich unbegründeten Anträgen. Die Bundespolizei hat eine Frist von drei Monaten, falls eine Rückführung ansteht. Ein zentraler Punkt in der EU-Asyl-Reform ist für Schäffer, dass geflüchtete Kinder künftig in der Regel zwei Monate nach einem Asylantrag, spätestens aber nach drei Monaten eine Regelschule besuchen sollen. "Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt", erklärte die Grüne.   "Um das zu erreichen, werden wir Familien mit schulpflichtigen Kindern in Nordrhein-Westfalen zukünftig schneller aus den Landeseinrichtungen an die Kommunen zuweisen", sagte Schäffer. Bisher seien dafür sechs Monate vorgesehen gewesen.  Zielmarke für die Umsetzung sei bereits das nächste Schuljahr. Ende Mai seien knapp 7.000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes gewesen - darunter 710 Kinder, berichtete Schäffer.  Die EU-Staaten hätten sich darüber hinaus auf ein einheitliches Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen verständigt. In NRW werde das "Screening" zu Beginn des Aufenthalts in Deutschland in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum durchgeführt. Dazu zählen vier Schritte: © dpa-infocom, dpa:260609-930-197478/1