Von Polizeikugel getroffen: Wichtiges Detail zu Polizeischuss auf gehörloses Mädchen

Datum09.06.2026 14:54

Quellewww.zeit.de

TLDREin Gutachten ergab, dass ein Polizist in Bochum ein 12-jähriges, gehörloses Mädchen aus 61 cm Entfernung mit zwei Messern in der Hand beschoss. Der Vorfall ereignete sich im November 2025, als die Beamten das vermisste Mädchen suchten. Gegen den schießenden Beamten wird wegen versuchten Totschlags ermittelt; ein Kollege wird wegen gefährlicher Körperverletzung untersucht. Hauptfrage ist, ob Notwehr vorlag. Der Fall hat Debatten über den Polizeieinsatz bei Gehörlosen ausgelöst.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Von Polizeikugel getroffen“. Lesen Sie jetzt „Wichtiges Detail zu Polizeischuss auf gehörloses Mädchen“. Gut ein halbes Jahr, nachdem die Polizei auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen in Bochum geschossen hat, liegt ein wichtiges Gutachten vor. Das mit zwei Messern bewaffnete Mädchen war demnach zum Zeitpunkt der Schussabgabe noch 61 Zentimeter von dem Beamten entfernt. Welche Auswirkungen dieses Ergebnis auf das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten hat, müsse nun geklärt werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die entscheidende Frage ist, ob er aus Notwehr handelte. Zuvor hatte die "WAZ" berichtet. Die Zwölfjährige hatte bei dem Polizeieinsatz in der Nacht zum 17. November 2025 einen Durchschuss in der Brust erlitten und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Mehrmals musste sie operiert werden. Der Fall hat intensive Diskussionen über die Ausbildung von Polizisten für Einsätze bei Gehörlosen ausgelöst. Die Beamten waren ausgerückt, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde und dringend ein Medikament einnehmen musste. Schließlich wurde klar, dass die Zwölfjährige zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren war. Doch dort eskalierte der Einsatz: Nach mehreren erfolglosen Kontaktversuchen brachten die Beamten mitten in der Nacht die ebenfalls gehörlose Mutter des Mädchens zu Boden und fixierten sie. Kurz danach erschien nach früheren Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums die Zwölfjährige mit zwei Messern in der Hand. Daraufhin sei der Schuss gefallen. Gegen den Polizeibeamten, der mit seiner Dienstwaffe schoss, wird seitdem wegen versuchten Totschlags ermittelt. Gegen einen Kollegen, der in der Situation seinen Taser gegen die bewaffnete Zwölfjährige einsetzte, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die entscheidende Frage in dem Ermittlungsverfahren ist, ob die Polizisten aus Notwehr gehandelt haben oder nicht. Dafür spielt das Gutachten zur Entfernung der Schussabgabe eine wichtige Rolle. Der Anwalt des Mädchens hatte immer betont, die gehörlose Zwölfjährige habe das Messer nicht auf die Polizei gerichtet. Sie sei in Panik gewesen, weil sie die Situation nicht habe einschätzen können. © dpa-infocom, dpa:260609-930-196497/1