Migrations-Fall in Siegen: Erst deutsch, dann «illegal» - eine Familie und ein Kaiser

Datum09.06.2026 06:00

Quellewww.zeit.de

TLDREine Familie mit deutschen Pässen und starker Integration in Siegen soll in eine Erstaufnahmeeinrichtung nach Karlsruhe verlegt werden, da ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer historischen Ehe aus der Kolonialzeit Togos angezweifelt wird. Gerichte stufen die Ehe als ungültig ein, wodurch die Nachfahren ihre Staatsbürgerschaft verloren haben sollen. Die Familie klagt gegen diese Entscheidung und hofft auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung trotz angestrebter Abschiebung.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Migrations-Fall in Siegen“. Lesen Sie jetzt „Erst deutsch, dann "illegal" - eine Familie und ein Kaiser“. Sie sind 2020 mit deutschem Pass nach Nordrhein-Westfalen gekommen, haben in Siegen einen Personalausweis erhalten, sind sozial gut integriert. Und doch sollen drei Frauen und fünf Kinder zwischen zehn und 16 Jahren den "Wohnort" wechseln, konkret: als "unerlaubt eingereiste Ausländer" in eine Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) nach Karlsruhe wechseln. In eine ungewisse Zukunft. Ein verworrener Fall, der in die Zeit des deutschen Kaiserreichs und die damalige Kolonie Togo zurückführt.  Es geht um vier Jungen und ein Mädchen, alle sind gute Schüler. Darryl, der Älteste, nimmt Kurs aufs Abi. Sie alle waren seit 2020 nicht mehr in Togo, sie spielen in Vereinen, fühlen sich wohl, haben Freunde. Bei den drei Frauen handelt es sich um Schwestern: Akouvi Nono Liebl, Mutter von zwei der besagten Jungen, sowie die alleinlebende Afi Linam Liebl. Außerdem Ami Tido Liebl. Sie wohnt mit ihrem berufstätigen und steuerzahlenden Ehemann Teko Folly-Adi und drei Kindern seit rund sechs Jahren in Siegen.  Die Frauen und Kinder hatten bei Einreise allesamt deutsche Reisepässe in der Tasche, die ihnen die deutsche Botschaft in Lomé, der Hauptstadt von Togo, ausgestellt hatte. In Siegen folgten deutsche Personalausweise, im Herbst 2021 eine Wahlbenachrichtigung zur Teilnahme an der Bundestagswahl. Und eine Rolle rückwärts: Die Stadt Siegen zog im März 2021 alle Papiere wieder ein. Über das Schicksal der Familien berichtete im Mai die "Siegener Zeitung".  Akouvi Nono Liebl erinnert sich mit Grauen: Am 1. März 2021 - sie zog gerade mit ihren Söhnen in eine größere Wohnung um - hätten zehn Personen, auch Polizisten, vor ihrer Wohnungstür gestanden, wollten ihre Personaldokumente haben. Sie durfte nicht telefonieren, schildert sie. Eine Frau von der Ausländerbehörde habe ihr nur gesagt: "Du bist nicht mehr Deutsche."  Dasselbe erlebten kurz darauf auch ihre zwei Schwestern, wie sie erzählen. Sie bekamen stattdessen ein Papier von der Ausländerbehörde: "Vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer". Und schwer zu glauben: Das alles geht zurück auf eine 1908 in der deutschen Kolonie Togo geschlossene Ehe, die im deutschen Kaiserreich nicht anerkannt wurde und auch fast 120 Jahre danach hierzulande noch Gerichte beschäftigt.  Der Urgroßvater der drei Schwestern - der Kolonialbeamte und Mediziner Friedrich Liebl - hatte 1908 eine Togolesin geheiratet. Kernfrage: Ist diese Ehe nach deutschen Recht gültig? Verwaltungsgerichte (VG) und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht (im Mai 2025) haben sich damit befasst: Sie alle sagen: nein, damals wie heute nicht gültig.  Das OVG im Münster spricht von einer "Stammesehe", die "nur nach Stammessitte geschlossen worden" sei. Folglich konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden. Rechtsanwalt Daniel Nierenz, der die Siegener Familie vertritt, erläutert: "Der Sohn des Kolonialbeamten galt als unehelich und in der Kaiserzeit bekamen uneheliche Kinder die Staatsangehörigkeit der Mutter, die Togolesin war." Das wirkt sich nun aus bis zu den fünf Ururenkeln.  Aus mehreren Gerichtsunterlagen geht hervor, dass es schon beim Vater der drei Schwestern Probleme gab: Im Juli 1996 bekam er einen deutschen Pass vom Bundesverwaltungsamt, womit auch seinen Töchtern bescheinigt wurde, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Ende 1996 zog das Bundesamt den Ausweis aber wieder ein, denn: Man habe nicht gewusst, dass die Ehe des Großvaters - des Kolonialbeamten - nicht rechtswirksam geschlossen worden sei, und den Pass daher "aus Unkenntnis" ausgestellt.  Im Fall der Frauen und Kinder schildert die Ausländerbehörde Siegen auf Anfrage recht ähnlich: "Das Auswärtige Amt (deutsche Botschaft Lomé) bemerkte seinen Fehler" und teilte der Stadt Ende 2020 mit, die Ausstellung der Pässe an Frauen und Kinder sei "zu Unrecht erfolgt" - und zwar nach "Vortäuschen falscher Tatsachen" seitens der Antragsteller-Seite, deutsche Staatsbürger zu sein.  "Folgerichtig waren die deutschen Pässe einzuziehen", berichtet die Ausländerbehörde. Klagen gegen diesen Einzug von Pässen und Personalausweisen scheiterten vor dem VG Arnsberg. Und auch das OVG bestätigte später, dieses Vorgehen der Stadt sei rechtmäßig gewesen.  Ein deutscher Standesbeamter wäre nötig gewesen, der sei aber erst drei Jahre später 1911 nach Togo entsandt worden, meint Klaus Stanek, Büroleiter der Kanzlei Nierenz, der sich tief in die Materie eingegraben hat. Die Zustimmung von Kaiser Wilhelm II. - in Form eines Stempels - habe wohl gefehlt. In Berichten vor vielen Jahren über einen Onkel der drei Schwestern in Berlin hieß es, es hätte für eine gültige Ehe damals eine kaiserliche Vorordnung gebraucht, die es aber nie gegeben habe. Im Detail schwer zu klären nach 118 Jahren - für Familie Liebl aber folgenschwer und belastend.  Die Stadt Siegen sieht sich seit 2021 für die Frauen und Kinder nicht mehr zuständig und verweist auf einen sogenannten Verteilungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom April 2021 in die LEA nach Karlsruhe. Ausländerrechtlich sei man noch für Teko Folly-Ady zuständig, der mit Duldungsstatus in Siegen lebt und arbeitet. Zu ihm sagt die Stadt, sie plane keine "aufenthaltsbeendenden Maßnahmen."  Der "Verteilungsbescheid" mit Wechsel nach Baden-Württemberg in eine Flüchtlingsaufnahmestelle sei empörend, kritisiert Stanek: "Man tut so, als hätten sie nie in Siegen gelebt, als wären sie hier nicht voll integriert." Die Stadt plant nach jüngsten Angaben aber keine "zwangsweise Verbringung", es drohe "derzeit also keine Vollstreckung", teilt eine Sprecherin mit.  Sinngemäß heißt es in dem "Karlsruhe"-Bescheid, unerlaubt eingereiste Ausländer, die nicht um Asyl bitten und nicht zügig in Abschiebehaft genommen oder abgeschoben wurden, sollten auf die Bundesländer verteilt und in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden - bis zu einer Entscheidung "über die Aussetzung der Abschiebung oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels." Die Bezirksregierung gibt das Dokument aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht heraus.  Die Kanzlei stellt zudem fest: "Alle Frauen und Kinder sind staatenlos." Man könnte sie aus rechtlichen Gründen nicht abschieben, betont Stanek. Er nennt es eine "Falschbeurkundung", dass auf ihren Melde-Bescheinigungen unter Staatsangehörigkeit "Togo" eintragen sei. Warum?  Akouvi Nono Liebl berichtet, nach all den Problemen habe sie mit den Söhnen nach Togo zurückkehren wollen, zumal ihr Ehemann dort geblieben war. "Die Botschaft von Togo in Berlin hat mir aber geschrieben, dass sie uns keine Reisedokumente ausstellen können, weil wir mit deutschem Pass eingereist sind und daher deutsche Staatsbürger sind." Das Botschaftsschreiben vom Dezember 2023 weist zudem darauf hin: "Das Gesetz erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit zwischen Togo und Deutschland."    Aktuell ist der juristische Weg weitgehend ausgeschöpft. Man habe nun bei der Bezirksregierung beantragt, den "Verteilungsbescheid" nach Karlsruhe aufzuheben, berichtet Rechtsanwalt Nierenz. Werde das abgelehnt, könne man dagegen notfalls klagen. Ziel sei eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, auch eine Arbeitserlaubnis für die drei Frauen. Das "Stigma der Illegalität" und die unsichere Zukunft seien für alle traumatisch.  Afi Linam Liebl, im Rechnungswesen ausgebildet, sagt: "Wir alle möchten unbedingt arbeiten." Akouvi Nono Liebl hat in Togo Literaturwissenschaft studiert und ist zudem gelernte Dekorateurin. Ami Tido Liebl ist Friseurin, ihr Mann Teko Folly-Ady Werbetechniker. Er habe sich als Praktikant beworben und sei nach fünf Monaten eingestellt worden, so der Co-Geschäftsführer von MD Print, Claus Bernhausen. "Es herrscht Fachkräftemangel. Wir können nicht auf Teko verzichten, er ist pflichtbewusst, gewissenhaft, ein perfekter Arbeiter."  Die Betroffenen haben viele Unterstützer. Und noch immer Hoffnung. Jordan (14), in der Schule vor allem leistungsstark in Deutsch und Sport, träumt davon, später einmal in Siegen ein Unternehmen zu gründen. Und Bryan (15) weiß jetzt schon: "Ich möchte in den IT-Bereich gehen." Darryl (16) will mit seinem Mathe-Leistungskurs im Abi punkten. "Wenn ich jetzt wegmüsste und mit Freunden und Schule neu anfangen müsste, wäre das schlimm, eine Katastrophe." © dpa-infocom, dpa:260609-930-193601/1