Datum09.06.2026 06:01
Quellewww.zeit.de
TLDRChinas Staatschef Xi Jinping besucht Nordkorea, was Chinas Wunsch nach engen Beziehungen und die Warnung vor Militarismus unterstreicht. Nordkorea wiederum fordert den Ausbau seiner Nuklearstreitkräfte. Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpasst, die Lohndiskriminierung bekämpfen und die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen verringern soll.
InhaltChinas Staatschef besucht Nordkorea. Geht es nur um die "unerschütterliche Freundschaft" der beiden Länder? Und: Bei der Entgelttransparenz bricht Deutschland EU-Recht. Chinas Staatschef Xi Jinping hat am Montag in Pjöngjang seinen zweitägigen Staatsbesuch in Nordkorea begonnen. Es ist sein erster Besuch in dem Nachbarland seit 2019. Kurz vor seinem Besuch veröffentlichte Xi einen Beitrag in der nordkoreanischen Parteizeitung Rodong Sinmun, in dem er die Freundschaft beider Länder betont, aber auch vor einer "Wiederbelebung des Militarismus" warnt. Es sei Chinas unerschütterliche Politik, auf allen Ebenen Beziehungen mit Nordkorea aufzubauen. Kurz vor Bekanntwerden des Besuchs hatte der nordkoreanische Staatschef Kim Jong-un laut der staatlichen Nachrichtenagentur KCNA einen deutlichen Ausbau der nordkoreanischen Nuklearstreitkräfte gefordert. Seine politisch einflussreiche Schwester Kim Yo-jong sagte am Sonntag, dass der Status von Nordkorea als Nuklearwaffenstaat eine "unumkehrbare Realität" sei. Was bezweckt das Regime in Pjöngjang mit dieser Machtdemonstration? Das erklärt der China-Korrespondent der ZEIT, Jens Mühling. Bis zum 7. Juni hätte Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen müssen. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien (CDU) begründet die verfehlte Frist mit der wirtschaftlichen Lage und mit Rücksicht auf die Unternehmen. Man wolle "unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft" vermeiden und zugleich Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Die EU-Richtlinie soll Lohndiskriminierung wirksamer aufdecken und sanktionieren. Unter anderem soll sie dazu führen, dass die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern schrumpft. Gefordert wird etwa, Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte zu informieren sowie Fragen nach dem bisherigen Gehalt zu verbieten. Beschäftigte sollen Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen für vergleichbare Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, verlangen können. Größere Unternehmen sollen regelmäßig über die Verdienstlücke berichten. Wann mit einer Umsetzung der EU-Vorgabe in Deutschland gerechnet werden kann, schätzt die ZEIT-Wirtschaftsredakteurin Tina Groll ein. Und sonst so? Schweizer Männerstatuen mit Babytragetuch Moderation und Produktion: Moses Fendel Redaktion: Simone Gaul, Hannah Grünewald Mitarbeit: Susanne Hehr, Mira Schrems Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.