Datum09.06.2026 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Berufungsprozess gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly beginnt heute in Moskau. Tilly war im April in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil seine satirischen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug angeblich religiöse Gefühle verletzten und Falschinformationen über die russischen Streitkräfte verbreiteten. Tilly kritisiert Putin und den Ukraine-Krieg häufig satirisch. Die genauen Gründe für die Berufung sind unklar, Tilly wurde vom Gericht nicht informiert.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Düsseldorfer Karnevalswagen“. Lesen Sie jetzt „Berufungsprozess gegen Satiriker Tilly beginnt in Moskau“. Im April war der Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly in Moskau in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden - an diesem Dienstag soll der Revisionsprozess beginnen. Vor dem Berufungsgericht des Moskauer Stadtgerichts ist die Verhandlung für den Morgen angesetzt. Unklar ist aber, was genau Gegenstand des Prozesses ist. Ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung die Revision beantragt habe, wisse er nicht, sagte Tilly vorab der Deutschen Presse-Agentur. Die Pflichtverteidigerin hatte Freispruch beantragt, während die Staatsanwaltschaft weitgehend durchkam mit ihrem Strafantrag. Beobachtet wird der Prozess von Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Moskau. Ein Gericht in Moskau hatte im April geurteilt, dass Tilly sich mit seinen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe. Tilly hatte Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine immer wieder satirisch angeprangert. Auch der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill wurde verspottet. Tilly sagte, er sei eigentlich davon ausgegangen, dass die Angelegenheit mit dem Urteil erledigt gewesen sei. Nun lasse er sich überraschen, was geschehen werde. Er sei bis heute nicht von dem Moskauer Gericht informiert worden und habe auch keinen Kontakt zur Verteidigung. Die Pflichtverteidigerin hatte erklärt, dass Deutschland nicht geholfen habe bei der Kontaktaufnahme zu Tilly. © dpa-infocom, dpa:260609-930-193217/1