Datum24.05.2026 06:00
Quellewww.zeit.de
TLDRGerichte und Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommerns erteilten 2023 Geldauflagen von rund 1,7 Millionen Euro. Knapp 57 Prozent davon gingen an gemeinnützige Organisationen, darunter Opferschutzeinrichtungen und Kinderhospize, was die soziale Komponente solcher Zahlungen unterstreicht. Seit 2011 wurden insgesamt fast 21 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen verteilt. Zu den Hauptbegünstigten zählen das Kinderhospiz Greifswald und der Opferschutzverein Weißer Ring.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Hospiz und Opferschutz“. Lesen Sie jetzt „Strafzahlungen kommen sozialen Zwecken zugute“. Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben des Justizministeriums im vorigen Jahr Geldauflagen in Höhe etwa 1,7 Millionen Euro aus Straf- und Ermittlungsverfahren erteilt. Davon wurden rund 57 Prozent gemeinnützigen Organisationen zugewiesen, darunter Organisationen des Opferschutzes und Kinderhospize, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Dazu sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke): "Ein Kinderhospiz oder Vereine, die kranke Kinder und Jugendliche betreuen, zu bedenken, zeigt die soziale Komponente dieser Zuweisungen." Geldzahlungen von Angeklagten seien teils auch persönliche Wiedergutmachungen. Ob die Strafzahlungen bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird laut Ministerium statistisch nicht erfasst. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV verteilten seit 2011 den Angaben zufolge insgesamt knapp 21 Millionen Euro aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, davon 13 Millionen Euro (63 Prozent) an gemeinnützige Einrichtungen. Die übrige Summe ging an die Staatskasse. Zu den Organisationen, die am meisten Geld zugesprochen bekamen, gehören unter anderem das Kinderhospiz Greifswald, die Verkehrswacht Stralsund und der Opferschutzverein Weißer Ring. Das Oberlandesgericht Rostock verwaltet eine Liste mit Organisationen, die für Strafzahlungen aus Gerichtsprozessen oder Ermittlungsverfahren infrage kommen. © dpa-infocom, dpa:260524-930-122424/1