Datum09.01.2026 16:58
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Musikerin Tainaly Y. Serrano Rivera verklagt Bad Bunny und seine Produzenten auf 16 Millionen Dollar wegen unautorisierter Verwendung ihrer Stimme in zwei Songs. Sie behauptet, dass ihre Gesangsaufnahme in den Tracks "Solo de Mi" und "EoO" verwendet wurde, ohne dass sie informiert oder entschädigt wurde. Rivera gab an, die Aufnahme 2018 anfertigt zu haben, ohne über die kommerzielle Nutzung aufgeklärt zu werden. Die Klage wird von den Anwälten Jose Marxuach Fagot und Joanna Bocanegra Ocasio vertreten.
InhaltEs geht um zwei Songs des Hitproduzenten: Eine Sängerin behauptet, ihre Stimme sei in Liedern von Bad Bunny zu hören, ohne dass man sie gefragt hätte. Nun verlangt die Frau einen Millionenbetrag. Der puertoricanische Popstar Bad Bunny sieht sich wegen der möglichen unautorisierten Verwendung einer Gesangsaufnahme mit einer Millionenklage konfrontiert. Wie die US-Medien "Rolling Stone " und "Billboard " übereinstimmend unter Berufung auf die Klageschrift berichten, fordert die Sängerin Tainaly Y. Serrano Rivera vor einem Gericht in Puerto Rico 16 Millionen Dollar von Bad Bunny, dessen Produzenten Roberto Rosado (auch bekannt als La Pacienca) sowie dem Plattenlabel des Stars, Rimas Entertainment. Rivera behauptet demnach, ihre Stimme sei sowohl auf dem Song "Solo de Mi" auf Bad Bunnys Debütalbum "X 100pre" zu hören als auch auf dem Track "EoO" auf dem aktuellen Album "Debí Tirar Más Fotos". In beiden Liedern würde sie die Zeile "Mira, puñeta, no me quiten el perreo" vortragen, was nach der Übersetzung des "Rolling Stone" so viel bedeute wie "Schau, verdammt, nimm mir mein Perreo nicht weg", in Anspielung auf den gleichnamigen Tanz. Außer auf den Alben soll der Künstler die Aufnahme und die Phrase auch bei Konzerten gespielt und genutzt haben, um Merchandise-Artikel zu verkaufen. Rivera gibt an, sie habe den Satz auf Wunsch von Roberto Rosado aufgenommen, als beide 2018 gemeinsam am College waren. "Zum Zeitpunkt der Anfrage wurde der Zweck der Audioaufnahme nicht erklärt, noch wurde die Klägerin darüber informiert, dass ihre Identität verwendet und kommerziell genutzt werden würde", heißt es weiter. Es sei zu jenem Zeitpunkt weder eine Entschädigung vereinbart noch eine Lizenz oder Genehmigung erteilt worden, heißt es weiter. Anfragen beider Medien an Vertreter der Beklagten blieben vorerst unbeantwortet. Die Sängerin wird den Berichten zufolge bei der Klage von den Anwälten Jose Marxuach Fagot und Joanna Bocanegra Ocasio vertreten. Dasselbe Anwaltsteam vertrat schon Bad Bunny Ex-Freundin Carliz De La Cruz Hernández, als diese den Musiker 2023 verklagte – ebenfalls mit dem Vorwurf, er habe ihre Stimme in zwei Songs ohne Erlaubnis verwendet. Eine endgültige Entscheidung steht in dem Fall noch aus. Bad Bunny gehört im Februar die wohl größte Bühne der Welt: Der Trump-Gegner tritt auf bei der Halbzeitshow des Super Bowl. Lesen Sie hier, was Sie über den Künstler wissen müssen.