Mann muss lebenslang in Haft, weil er seine schlafende Ehefrau angezündet hat

Datum09.01.2026 17:01

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 51-jähriger Mann aus Goslar wurde vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner schlafenden Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Er übergoss die 40-Jährige mit Brandbeschleuniger und zündete sie an, was zu ihrem Tod führte. Ein eindeutiges Motiv konnte nicht festgestellt werden. Das Gericht erkannte die besondere Schwere der Schuld an, was eine vorzeitige Haftentlassung zwar theoretisch erlaubt, in der Praxis jedoch unwahrscheinlich macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltEs gibt nicht einmal ein eindeutiges Motiv: Ein Mann begoss seine Ehefrau mit Brandbeschleuniger und zündete sie an. Die 40-Jährige starb. Das Landgericht Braunschweig hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im Mai 2025 sorgte ein Femizid in Goslar für Fassungslosigkeit: Ein Mann übergoss seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger und zündete sie an. Das Opfer hatte keine Chance. Nun hat das Landgericht Braunschweig einen 51-Jährigen aus Goslar zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Für den verurteilten Mann aus Syrien ist damit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung der Kammer übergoss der Angeklagte im Mai 2025 seine schlafende Frau mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und zündete sie an. Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt. Die Syrerin wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an ihren schweren Brandverletzungen starb. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Ein eindeutiges Motiv habe sich in der Verhandlung nicht klären lassen, sagte die Gerichtssprecherin. Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht auch die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährlichen Mittel fest. Das Strafmaß entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Unklarheiten und Widersprüche zwischen Zeugenaussagen hingewiesen und einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten beantragt. Ein Forschungsteam legt neue Erkenntnisse zu Tötungsdelikten an Frauen und Mädchen vor. Viele Täter handeln aus Besitzdenken und Eifersucht. Doch insgesamt ist die Zahl der Femizide in Deutschland womöglich niedriger als bisher angenommen. Mehr dazu lesen Sie hier  .