Datum09.01.2026 14:22
Quellewww.zeit.de
TLDREin 51-jähriger Mann aus Goslar wurde vom Landgericht Braunschweig zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt, nachdem er seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet hatte. Die 40-Jährige erlitt tödliche Verletzungen. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung äußerst unwahrscheinlich macht. Die genauen Motive blieben unklar. Das Urteil, das auch die Mordmerkmale Heimtücke und Grausamkeit umfasste, ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil in Braunschweig“. Lesen Sie jetzt „Schlafende Ehefrau angezündet - Lebenslange Haft“. Er soll seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben - das Opfer hatte keine Chance. Vom Landgericht Braunschweig ist ein 51 Jahre alter Mann aus Goslar zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Für den verurteilten Mann aus Syrien ist damit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Nach Überzeugung der Kammer übergoss der Angeklagte im Mai 2025 seine schlafende Frau mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und zündete sie an. Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt. Die Syrerin wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an ihren schweren Brandverletzungen starb. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Ein eindeutiges Motiv habe sich aber in der Verhandlung nicht klären lassen, sagte die Gerichtssprecherin. Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht auch die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährlichen Mittel fest. Das Strafmaß entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Unklarheiten und Widersprüche zwischen Zeugenaussagen hingewiesen und einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich. © dpa-infocom, dpa:260109-930-521340/1