Datum09.01.2026 13:36
Quellewww.zeit.de
TLDREin 34-jähriger Mann wurde in Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er eine 25-jährige Studentin ermordet hatte. Der Mord geschah, weil die Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann eingegangen war. Der Angeklagte hatte die Tat geplant, wartete vor ihrer Wohnung und stach mit einem Küchenmesser mehrfach auf die ahnungslose Studentin ein. Die Kammer stellte fest, dass das Mordmerkmal der Heimtücke und das Verlangen nach Macht und Besitz offenbar wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tödliche Messerattacke“. Lesen Sie jetzt „Lebenslange Haft nach Messer-Mord an Studentin“. Nach dem Mord an einer Bekannten aus dem Fitnessstudio ist ein Mann in Stuttgart zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Grund für die Tat sei eine kurz zuvor begonnene Beziehung seines Opfers mit einem anderen Mann gewesen. Den Angeklagten habe die Frau hingegen nur flüchtig gekannt und keinen näheren Kontakt mit ihm haben wollen. Die Strafkammer zeigte sich nach Angaben des Landgerichts überzeugt, dass der 34-Jährige der neun Jahre jüngeren Studentin vor fast genau einem Jahr vor ihrer Wohnung in Stuttgart-Ost auflauerte. Als sie die Tür öffnete, um die Wohnung zu verlassen, stach der wartende Mann mehrfach und wuchtig mit einem Küchenmesser auf sie ein und tötete sie, wie die Kammer in ihrer Urteilsbegründung ausführte. Danach verging er sich an ihrer Leiche. Die Tat sei nicht spontan geschehen, sondern geplant gewesen. Weil die junge Frau nicht mit einem Angriff gerechnet habe, als sie die Wohnungstür öffnete, sei auch das Mordmerkmal der Heimtücke erwiesen. Zudem hätten sich in der Tötung "absolute Macht- und Besitzansprüche" des Angeklagten gegenüber der 25-Jährigen manifestiert, führte die Kammer aus. Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, spricht man von einem Femizid. Es können aber auch nicht alle Tötungsdelikte an Frauen als Femizid gewertet werden. Laut Sicherheitsbericht des Landes sind im Jahr 2024 in Baden-Württemberg 135 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts geworden. Ungefähr jedes zehnte getötete Opfer war minderjährig. Täter waren vor allem Ehemänner, Ex-Partner oder Verwandte. Das Stuttgarter Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260109-930-520936/1