Kernkraft: Gericht: Eilantrag gegen Atommülltransporte ohne Erfolg

Datum09.01.2026 13:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND NRW gegen Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus abgelehnt. Dabei ging es um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Material. Der BUND kritisiert die Sicherheit der Transporte und bezweifelt einen Sicherheitsgewinn durch die Verlagerung. Ein genaues Startdatum für die Transporte steht noch nicht fest, und der Streit könnte vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kernkraft“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Eilantrag gegen Atommülltransporte ohne Erfolg“. Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland auf der Straße quer durch NRW haben Gegner eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND NRW ab, wie ein Sprecher mitteilte. Dabei ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf.  Der Streit kann auch in die nächste Instanz gehen. Eine aufschiebende Wirkung hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss. Die Berliner Gerichte sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt.  Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher und die Verlagerung nach Ahaus bringe keinen Sicherheitsgewinn. Ein Datum, wann die Transporte beginnen, gibt es weiterhin nicht. © dpa-infocom, dpa:260109-930-520882/1