Datum09.01.2026 10:15
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um den Mord an einem Cousin auf einem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg hat der Angeklagte zum Vorwurf des Mordes geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft sieht Rache als Motiv, das sich aus dem gewaltsamen Tod der Schwester des Angeklagten vor 20 Jahren ableitet. Der 43-Jährige soll seinem Cousin während des Festes mit einem Küchenmesser ins Herz gestochen haben. Die Verteidigung stellt die Mordmerkmale in Frage, da es keine Zeugen gibt, die die Tat eindeutig beobachtet haben.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess beginnt“. Lesen Sie jetzt „Prozess um Mord auf Fest in Parsberg - Motiv Rache?“. Im Prozess um den Mord auf einem kurdischen Neujahrsfest in der Oberpfalz hat der Angeklagte am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Syrer vor, seinem Cousin auf dem Fest mit mehr als 1.000 Gästen ein Messer ins Herz gerammt zu haben. Dieser starb noch am Tatort. Auslöser für die Tat war aus Sicht der Staatsanwaltschaft der gewaltsame Tod der Schwester des Angeklagten vor etwa 20 Jahren, für den der Syrer seinen Cousin verantwortlich gemacht hatte. Als der 43-Jährige seinen Verwandten unweit eines Lagerfeuers auf dem Fest am 23. März 2025 in Parsberg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) entdeckt habe, habe er ein Küchenmesser gegriffen, sagte Staatsanwältin Miriam Schmitt-Wüstenhagen. Damit habe er sich seinem Cousin von hinten genähert und diesem direkt ins Herz gestochen. Das Opfer sei davon getaumelt, aber nach wenigen Metern reglos zu Boden gefallen, sagte Schmitt-Wüstenhagen. Anderen Feiernden gelang es demnach, den Angreifer festzuhalten und ihm das Messer abzunehmen. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. Die Verteidigung zweifelt jedoch daran, dass diese Mordmerkmale erfüllt sind. Es habe keinen einzigen Zeugen gegeben, der die Tat gesehen habe, sagte Verteidiger Maximilian Bär. Niemand habe gesehen, ob es nicht doch vorher eine Konfrontation gegeben habe, oder ob die Annäherung tatsächlich von hinten erfolgte. © dpa-infocom, dpa:260109-930-519299/1